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E-Scooter: Das ist neu seit dem 1. Mai!

🛴🔋E-Scooter: Das ist neu seit dem 1. Mai!🔋🛴

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte jetzt genau hinschauen. Seit dem 1. Mai gelten neue Bestimmungen, denn E-Scooter werden nun rechtlich offiziell als Fahrzeuge definiert!
Damit du sicher und ohne Bußgeld durch Niklasdorf kommst, hier die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

🛠️ Technische Ausstattung 🛠️

Dein Scooter muss nun folgende Merkmale aufweisen:
🔧 Blinker: An beiden Seiten des Lenkgriffs erforderlich.
🔧 Bremsen: Eine funktionierende Bremse ist Pflicht.
🔧 Signale: Eine Hupe bzw. Klingel muss vorhanden sein.
🔧 Reflektoren: Weiße Rückstrahler nach vorne, rote nach hinten und gelbe Rückstrahler an beiden Seiten.
🔧 Beleuchtung: Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben.

⚖️ Regeln im Straßenverkehr ⚖️

📍Fahrbahn: Die Verwendung auf Radwegen ist erlaubt (JA), das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten (NEIN).
📍 Personen: Es ist verboten, eine zweite Person auf dem Scooter zu transportieren.
📍 Promillegrenze: Es gilt ein Alkohollimit von 0,5 Promille.
📍 Helm: Für Jugendliche bis 16 Jahre besteht eine Helmpflicht.

Achte auf dein Equipment und bleib sicher unterwegs! 🛡️

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